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Mit Auflagen

Drohne fliegen in Schweden

EASA-Standardregeln gelten. Die Zonenkarte (LFV) steht unter CC BY-NC-ND - die ND-Klausel klärt gerade, ob wir sie in unserem Format zeigen dürfen.

Maximale Höhe
120 m
Mindestalter
16 Jahre
EU-Kompetenznachweis
Wird anerkannt
Live-Karte
Nein

Regelwerk und Registrierung: Transportstyrelsen (transportstyrelsen.se/dronare) - die zuständige Behörde für Drohnenregeln in Schweden

Regeln im Überblick

Kategorien
A1/A2/A3 (EASA-Standardkategorie, Open Category)
Registrierung
EU-Betreiberregistrierung gilt EU/EWR-weit
Remote ID
EU Remote ID für die meisten Klassen Pflicht
Versicherung
National vorgeschrieben - vor Ort bei der LFV prüfen

Nationale Besonderheiten

  • Zonenkarte live über die LFV-Drohnenkarte (daim.lfv.se/echarts/dronechart) - ergänzend, ersetzt keine offizielle Flugberatung
  • Wer sich vor Ort registrieren muss, zahlt eine Gebühr von 190 SEK - nur per Swish oder Rechnung, keine Kreditkarte

Keine Live-Karte verfügbar

Für dieses Land zeigen wir noch keine Live-Zonenkarte - entweder ist die Lizenz nicht geklärt oder die Quelle bietet keine öffentliche Schnittstelle. Bitte die amtliche Quelle prüfen.

Amtliche Quelle öffnen (Transportstyrelsen)

Checkliste für die Reise

  • Registrierung und Fernpiloten-Kompetenznachweis mitführen (digital oder ausgedruckt)
  • Amtliche Zonenkarte des Reiselands vor dem Flug prüfen
  • Versicherungsnachweis mitführen, falls vorgeschrieben
  • Remote-ID-fähiges Gerät sicherstellen
  • Wetterbedingungen und lokale Betriebszeiten prüfen
Live prüfen in der App

Die DrohnenAtlas-App zeigt dir den aktuellen Zonen-Check direkt am Kartenpunkt.

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