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Mit Auflagen

Drohne fliegen in Schweiz

Die Schweiz ist kein EU-/EWR-Mitglied, wendet aber seit 2023 eine an die EU-Drohnenverordnung angelehnte nationale Regelung an (BAZL). Die Live-Zonenkarte (BAZL/swisstopo) ist offen und deckt auch Liechtenstein ab.

Maximale Höhe
120 m
Mindestalter
16 Jahre
EU-Kompetenznachweis
Wird anerkannt
Live-Karte
Ja

Zonenkarte via api3.geo.admin.ch (BAZL/swisstopo), Opendata BY-Lizenz - offen, Quellenangabe Pflicht

Regeln im Überblick

Kategorien
A1/A2/A3 (an EASA-Kategorien angelehnt, national per UAS-Verordnung)
Registrierung
Registrierung über das BAZL-Portal UAS.gate; EU-Registrierung wird i.d.R. anerkannt
Remote ID
Direct Remote ID Pflicht analog zur EU-Regelung
Versicherung
Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz vorgeschrieben

Nationale Besonderheiten

  • Kantone können nach Art. 34 VLK zusätzliche lokale Einschränkungen für UAS unter 25 kg erlassen - die Bundeskarte deckt das nicht ab
  • Deckt auch Liechtenstein ab
© Data: swisstopo, BAZL

Keine Kartenabdeckung bedeutet nicht "alles erlaubt" - lokale Regeln können trotzdem gelten.

Checkliste für die Reise

  • Registrierung und Fernpiloten-Kompetenznachweis mitführen (digital oder ausgedruckt)
  • Amtliche Zonenkarte des Reiselands vor dem Flug prüfen
  • Versicherungsnachweis mitführen, falls vorgeschrieben
  • Remote-ID-fähiges Gerät sicherstellen
  • Wetterbedingungen und lokale Betriebszeiten prüfen
Live prüfen in der App

Die DrohnenAtlas-App zeigt dir den aktuellen Zonen-Check direkt am Kartenpunkt.

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